06/23/2026

Abstimmungsergebnisse, Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichte, Vergütungen der Führungsinstanzen, Zusammensetzung der Verwaltungsräte: Die neue Ethos-Studie zur Generalversammlungssaison 2026 zeigt zwar Fortschritte, diese bleiben jedoch unzureichend und bestätigen, dass ein regulatorischer Rahmen weiterhin unerlässlich ist.

Die Ethos Stiftung veröffentlicht heute ihre jährliche Studie zu den Generalversammlungen (GV) 2026 von 172 Unternehmen des Swiss Performance Index (SPI), für die sie bis zum 31. Mai 2026 Abstimmungsempfehlungen formuliert hatte. Die Analyse umfasst vier Dimensionen: Abstimmungsergebnisse, Qualität der Nachhaltigkeitsberichte, Vergütungen der Führungsinstanzen und Zusammensetzung der Verwaltungsräte. Das Fazit ist differenziert: Trotz sichtbarer Fortschritte bleiben diese unzureichend. Sie bestätigen, dass Praktiken nur dann nachhaltig voranschreiten, wenn ein gesetzlicher Rahmen sie stützt und der Druck des Aktionariats sowie engagierter Investierender zusammenwirkt.

Dies gilt insbesondere für die Vertretung von Frauen in den Verwaltungsräten. Der Frauenanteil in den Verwaltungsräten des SPI liegt 2026 im Durchschnitt bei 30.4 %, gegenüber 28.8 % im Jahr 2025. Dieser positive Trend verdeckt jedoch besorgniserregende Realitäten: 78 börsenkotierte Unternehmen liegen weiterhin unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 30 %, und in 22 Verwaltungsräten sitzt nach wie vor keine einzige Frau. Die Fortschritte sind zwar erkennbar, genügen jedoch weder den gesetzlichen Vorgaben noch den Anforderungen einer guten Corporate Governance.

Stark gestiegene Vergütungen der Führungsinstanzen trotz Widerstand des Aktionariats

Die Vergütungen der CEOs der SMI-Unternehmen sind in fünf Jahren um 28.8 % gestiegen und erreichten 2025 einen Durchschnitt von 8.8 Millionen Franken. Acht CEOs überschreiten inzwischen die Schwelle von 10 Millionen Franken. Die tatsächlich erhaltene Gesamtvergütung, unter Einbezug der Hebeleffekte variabler Vergütungspläne aus den Vorjahren, kann noch deutlich höher ausfallen: Der CEO von Novartis erhielt 2025 25 Millionen Franken, was rund dem 295-fachen des schweizerischen Medianlohns entspricht. Die durchschnittliche CEO-Vergütung im SMI belegt weltweit Rang vier, knapp hinter den angelsächsischen Ländern.

Diese Zahlen kontrastieren mit einem realen und wachsenden Widerstand des Aktionariats. Vergütungsberichte bleiben das umstrittenste Traktandum an Generalversammlungen, mit einer durchschnittlichen Zustimmungsquote von lediglich 87.5 %. Seit Inkrafttreten der Minder-Initiative, die Pensionskassen zur Stimmabgabe an Generalversammlungen verpflichtet, hat sich der Druck des Aktionariats verstärkt. Dieser Druck, so real er auch ist, reicht allein nicht aus, um die Tendenz umzukehren: Ohne solide regulatorische Leitplanken bleiben die Auswirkungen begrenzt. Es besteht das Risiko, dass sich die Schweiz den Exzessen annähert, die in den USA zu beobachten sind, wo manche CEOs inzwischen Vergütungen von mehreren Hundert Millionen Dollar pro Jahr erhalten.

Qualität der Nachhaltigkeitsberichte: Fortschritte, aber nach wie vor unzureichend

Ethos hat nur 36.7 % der 2026 zur Abstimmung vorgelegten Nachhaltigkeitsberichte zur Genehmigung empfohlen, gegenüber 40.4 % im Jahr 2025. Zudem unterziehen 53 Unternehmen ihre nichtfinanziellen Daten nach wie vor keiner unabhängigen externen Prüfung, obwohl eine solche Kontrolle für die Glaubwürdigkeit der veröffentlichten Informationen unerlässlich ist. Auch die Unterstützung durch das gesamte Aktionariat nimmt ab: Nachhaltigkeitsberichte wurden in diesem Jahr mit durchschnittlich 93.9 % der Stimmen genehmigt, gegenüber 97.4 % im Jahr 2024.

Diese Ergebnisse veranschaulichen ein inzwischen gut dokumentiertes Phänomen: Praktiken verbessern sich dort, wo das Gesetz klare Anforderungen setzt und das Aktionariat aktiven Druck ausübt. Wo weder der Gesetzgeber noch die Investierenden die Richtung vorgeben, sind die Fortschritte hingegen langsam oder bleiben aus. Vor Inkrafttreten von Art. 964 OR im Jahr 2022 wiesen lediglich 50 % der von Ethos analysierten Berichte nichtfinanzielle Indikatoren auf, die die wesentlichen Themen des Unternehmens abdeckten. Heute liegt dieser Anteil bei 87 %, ein Beleg dafür, dass viele Unternehmen auf eine gesetzliche Pflicht gewartet haben, bevor sie relevante und qualitativ hochwertige Daten veröffentlichten. Wo das Gesetz hingegen schweigt, sind die Fortschritte langsam oder bleiben aus.

Ein positives Signal ist dennoch hervorzuheben: Der Anteil der Unternehmen, die sich für eine verbindliche Abstimmung über ihren Nachhaltigkeitsbericht entscheiden, steigt von 54.1 % im Jahr 2024 auf 65.9 % im Jahr 2026. Dies zeugt von einem echten Bewusstsein, auch wenn eine Mehrheit der grossen SMI-Unternehmen diese Abstimmung weiterhin als rein konsultativ betrachtet.

Dieser Befund spricht für einen kombinierten Ansatz, der klare gesetzliche Verpflichtungen mit einem strukturierten Aktionärsengagement verbindet. «Unsere Studienergebnisse zeigen es: Die Selbstregulierung funktioniert bei den Vorzeigeunternehmen, stösst aber bei wandlungsresistenten Unternehmen an ihre Grenzen. Investierende brauchen verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen, um Finanzströme in eine nachhaltige Wirtschaft umzulenken. Jetzt ist nicht der Moment, die Regeln zu lockern», betont Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung.

Ethos Studie 2026


Das neue Nachhaltigkeitsgesetz: Ethos schlägt Alarm

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) begrüsst Ethos die neuen Bestimmungen zu Prüfung, Haftung und Aufsicht, sowohl für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch für die Sorgfaltspflichten. Die Stiftung warnt jedoch vor einem wesentlichen Risiko: Durch die deutliche Anhebung der Schwellenwerte zur Angleichung an die europäische Omnibus-Richtlinie, von 500 auf 1000 Beschäftigte und von CHF 40 auf 450 Millionen Umsatz, würde der Entwurf die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch reduzieren. Heute sind rund 200 Unternehmen betroffen; mit den neuen Schwellenwerten wären es noch etwas mehr als 100. Unternehmen, die heute für Anlageentscheide wesentliche ESG-Informationen veröffentlichen, könnten damit aufhören, da sie dazu nicht mehr verpflichtet wären.

Ethos fordert das Parlament daher auf, den Gegenvorschlag in vier Punkten zu stärken: die Berichtspflichten auf alle börsenkotierten Unternehmen auszuweiten und dabei für kleinere Gesellschaften gegebenenfalls erleichterte Anforderungen vorzusehen; die Pflicht zur Veröffentlichung von Klimatransitionsplänen gesetzlich zu verankern; die Konsequenzen einer Ablehnung des Nachhaltigkeitsberichts durch das Aktionariat zu präzisieren; sowie die Haftung der Unternehmen bei Verletzungen von Menschenrechten entlang der Aktivitätskette zu klären.

Ethos Stellungnahme

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